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Was ist Prozessfinanzierung?

Wir finanzieren Ihren Prozess und übernehmen damit Ihr Prozessrisiko.

Die im Rahmen der Prozessfinanzierung zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel müssen nur im Erfolgsfall zurückgezahlt werden.

Prozessfinanzierung ist eine Dienstleistung, bei der ein Dritter (der Geldgeber, in diesem Fall Deminor) finanzielle Mittel bereitstellt, die es einem Geschädigten ermöglichen, Ansprüche durch ein Klageverfahren oder Schiedsverfahren geltend zu machen. Der Geldgeber trägt alle Vefahrenskosten und erhält keine Vergütung oder Rückerstattung, es sei denn, der Fall wird mit einer Zahlung an den Geschädigten erfolgreich abgeschlossen. Im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens erhält der Geldgeber einen Anteil am Erlös. Wenn der Fall dagegen erfolglos ist, verliert der Geldgeber sein Geld, und der Geschädigte schuldet diesem nichts.

Vorbehaltlich regulatorischer Beschränkungen in bestimmten Rechtsordnungen kann Deminor als Geldgeber auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten anbieten. 

Finanzierungsbedingungen

Eine Prozessfinanzierung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Tragfähiger Klagegrund
  • Effektive Vollstreckungsmöglichkeit
  • Erfolgsversprechender Anspruch
  • Angemessenes Verhältnis zwischen Ertragschancen und Kostenrisiken

Deminor wendet keinen Mindestschwellenwert an. Eine umfassende “Due Diligence” ist eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten. Die “Due Diligence” Prüfung von Deminor erfolgt in zwei Phasen. Sehen Sie hier, wie es funktioniert

Welche Kosten werden durch die Finanzierung von Deminor gedeckt?

Die Finanzierung von Deminor deckt alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit. Die Kosten werden von Deminor direkt an den Dienstleister (z.B. Rechtsanwälte) oder das Gericht bezahlt, so dass dem Kunden während des gesamten Verfahrens keine Barauslagen entstehen.

Die Prozessfinanzierung von Deminor deckt in der Regel folgende Kosten:

 

  • Anwaltskosten
  • Sachverständigengebühren
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Schiedsinstituts und der Schiedsrichtergebühren
  • Übersetzungs-, Reise- und andere Kosten
  • Kostensicherheit (falls zutreffend)
  • Kosten der Gegenseite (im Fall des Verlierens)

Arten von Ansprüchen

Keine Art von Anspruch ist von vornherein ausgeschlossen. Solange Deminor glaubt, dass der Anspruch berechtigt ist, der Wert des Anspruches objektiv bewertet werden kann und dass er in einvernehmlicher Weise geltend gemacht werden kann, kann Deminor seine Dienstleistungen für nahezu jede Art von Anspruch anbieten. Typische Ansprüche entstehen im Zusammenhang mit 

 

  • Vertragsverletzungen
  • Gesellschaftsrechtliche Ansprüche (Gesellschafter- und M&A-Streitigkeiten)
  • Kartellrechtliche Ansprüche (einzeln oder kollektiv)
  • Anlegerklagen
  • Versicherungsansprüche
  • Patentstreitigkeiten 
  • Schadensersatzansprüche bei deliktischem Fehlverhalten

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Mitglieder des Deminor-Teams im "Who's Who Legal 2022" als "Thought Leaders" geführt

 

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Warum ist es für ein Unternehmen sinnvoll, für ein Gerichts- bzw. Schiedsverfahren eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen? Funktioniert Prozessfinanzierung für alle Arten von Ansprüchen? Wie funktioniert es und was sind die Schritte von der ersten Bewertung des Anspruches bis zum Abschluss der Finanzierung? Diese und viele andere Fragen werden in unserem E-Book "Prozessfinanzierung” behandelt.

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