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Wie funktioniert Prozessfinanzierung?

Wir haben die Möglichkeit, Finanzierungsverträge innerhalb von 4 Wochen abzuschließen.

Von der “Due-Diligence” bis zur Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung

Nach Erhalt des Finanzierungsantrags und der Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung führt Deminor eine Vorprüfung des Anspruches auf der Grundlage eines vom Kunden und/oder seinen Beratern erstellten Fall-Memorandums durch. Wenn das Ergebnis der Vorprüfung positiv ist, prüft Deminor den Anspruch im Detail (Phase II).

Wir können bereits vor Beginn der Phase II konkrete Vorschläge über die Finanzierungsbedingungen machen, damit der Kunde weiß, womit er im Fall einer positiven Finanzierungsentscheidung rechnen kann. Wenn wir nach der Durchführung der Phase II der “Due-Diligence” der Meinung sind, dass der Anspruch begründet ist, legen wir den Fall unserem Anlagegremium vor, das dann final entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen der Fall finanziert wird.

Nach der positiven Entscheidung durch das Anlagegremium unterbreiten wir dem Kunden ein verbindliches Angebot für die Prozessfinanzierung. Wenn beide Parteien mit dem Vorschlag einverstanden sind, kann der Rechtsstreit beginnen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Deminor alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Rechtskosten.

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Deminor hat einen der besten Entscheidungs- und “Due-Diligence” Prozesse im Markt etabliert. Wir können eine Finanzierungsvereinbarung in 4-6 Wochen abschließen, vorausgesetzt wir erhalten die entsprechenden Unterlagen für die Anspruchsprüfung.

Erik Bomans
Chief Executive Officer

Das Klageverfahren

Deminor bietet zwei Möglichkeiten für die konkrete Umsetzung des Falles: Der Kunde kann entscheiden, in welchem Maße Deminor sich neben der Finanzierung auch an der Prozesssteuerung des Falls beteiligt, soweit eine aktive Prozessteuerung in der jeweiligen Jurisdiktion zulässig ist.

Der Kunde bleibt Entscheidungsträger.

Auch wenn Deminor Dienstleistungen im Bereich des Prozessmanagements anbietet, bleibt der Kunde der ultimative Entscheidungsträger. Deminor hat kein Vetorecht und wird in keinem Fall eine Entscheidung gegen den Willen des Kunden durchsetzen. Im Vertrag sind jedoch einige Einschränkungen zum Schutz der Interessen des Prozessfinanzierers festgelegt, z.B. wenn der Kunde den Vertrag kündigen oder einen Vergleich zu Bedingungen unter Marktwert akzeptieren möchte.

Prozessfinanzierung in 3 Schritten

 

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Warum ist es für ein Unternehmen sinnvoll, für ein Gerichts- bzw. Schiedsverfahren einen Prozessfinanzierer in Anspruch zu nehmen? Funktioniert Prozessfinanzierung für alle Arten von Ansprüchen? Wie funktioniert es und was sind die Schritte von der ersten Bewertung des Anspruches bis zum Abschluss der Finanzierung? Diese und viele andere Fragen werden in unserem E-Book "Prozessfinanzierung” behandelt.

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