Am 13. Januar 2020 verhängte das Bundeskartellamt gegen sieben Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und ihre verantwortlichen Mitarbeiter Bußgelder in Höhe von EUR 154,6 Millionen, weil diese zwischen 1998 und März 2015 Preislisten, Rabatte und einige individuelle Verkaufspreise an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland vereinbart hatten. Bis 2008 haben sich die Kartellmitglieder auch über Rabattmargen und Nettopreise (Verkaufspreise an Einzelhändler ohne weitere Rabatte) geeinigt.
Die Vereinbarungen basierten auf einer gemeinsamen Kalkulation der Kartellanten, die zu weitgehend einheitlichen Preislisten für Einzelhändler und Endkunden führte. Insbesondere zu Beginn des Kartells verwendeten mehrere Großhändler einfach die vereinbarte Preisliste und fügten lediglich ihr jeweiliges Firmenlogo in die endgültige Liste ein. Mit der Durchsuchung des Bundeskartellamtes im März 2015 wurden die wettbewerbswidrigen Praktiken beendet.
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