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Litigation Funding Podcast Series: Putting the ‘Fun’ into ‘Funding': Kritische Betrachtung der Prozessfinanzierung en

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In dieser Podcast-Serie führt Dr. Malte Stübinger, General Counsel Deutschland für Deminor Litigation Funding, Interviews mit globalen Fachleuten, um verschiedene Aspekte von Prozessführung und Prozessfinanzierung zu diskutieren.

Deminor lädt Sie ein, sich dieser Konversation anzuschließen, während wir die Schlüsselelemente der Gespräche zwischen Dr. Stübinger und diesen Experten zusammenfassen, wie sie in den nachfolgenden Podcast-Transkripten festgehalten sind.

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Podcast-Vorwort

Dr. Malte Stübinger (MS), General Counsel Deutschland bei Deminor, spricht mit with Dr. Mathias Wittinghofer (MW), Partner bei Gowling WLG, über „“Putting the Fun into Funding“.

In diesem Interview betrachten Mathias und Malte kritisch, warum viele Finanzierungsanfragen abgelehnt werden, welche Maßnahmen Prozessfinanzierer, aber auch Parteivertreter und Mandanten ergreifen können, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Sie sprechen auch über die Initiative zur Regulierung der Prozessfinanzierungsbranche, die zunehmende Tendenz von Schiedsgerichtsinstitutionen, drittfinanzierte Parteien zur Offenlegung der Existenz (und Identität) ihres Finanzierers aufzufordern, und den kürzlich veröffentlichten Entwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts.

Podcast-Transkript:

MS – Herzlich willkommen, liebe Hörerinnen und Hörer, zu einer neuen Folge des Deminor Podcast. Heute eine Ausgabe unter dem Titel “Putting the Fun into Funding” mit einem ganz besonderen Gast, mit dem ich mich sehr freue, heute ein wenig über Prozessfinanzierung und Konfliktlösung sprechen zu können.

Ich bin Malte Stübinger, General Counsel Germany und leite das deutsche Team beim internationalen Prozessfinanzierer Deminor Litigation Funding.

Mein Gast heute ist Dr. Mathias Wittinghofer. Er ist Rechtsanwalt in Frankfurt und baut seit Dezember 2023 die deutsche Konfliktlösungspraxis von Gowling auf, eine traditionsreiche Kanzlei mit kanadischen und britischen Wurzeln, die durch einen Merger 2014 zur aktuellen Form Gowling WLC wurde. Er war davor rund zehn Jahre für Herbert Smith Freehills in Frankfurt tätig, auch als erster Partner im deutschen Streitbeilegungsteam der Kanzlei. Er baut jetzt also zum zweiten Mal ein Geschäft komplett neu auf.

Vor seiner Zeit bei HSF war er ebenfalls rund zehn Jahre bei Baker McKenzie als Rechtsanwalt tätig. Herr Wittinghofer verfügt über eine Zulassung bei der Law Society of England und Wales, ist Schiedsrichter bei zahlreichen internationalen Schiedsgerichtszentren und -Instituten und fokussiert sich insbesondere auf die Finanz-, Automobil- und Technologiebranche, ist aber auch in Pharma Construction und weiteren Industries tätig. Herr Wittinghofer ist sicher einer der anerkanntesten deutschen Dispute Resolution Professionals in Deutschland und darüber hinaus, in Litigation und Arbitration. Er agiert als Parteivertreter wie auch als Schiedsrichter nach diversen Schiedsordnungen in Commercial und Investment Arbitration und hat auch bereits im Kartellschadensersatz beraten.

Alle großen Rankings, Ratings und Listings führen ihn regelmäßig als Thought Leader und Top Voice im Bereich Konfliktlösung. Er publiziert regelmäßig und teilt seine Gedanken zu aktuellen rechtspolitischen Themen auf LinkedIn, wo seine Posts eine bemerkenswerte Reichweite haben.

Herr Wittinghofer, schön, dass Sie heute da sind. Lassen Sie uns über den Fun in Funding miteinander sprechen.

MW – Hallo Herr Stübinger, vielen herzlichen Dank für die Einladung und für diese tolle Einführung. Ja, sehr gerne.

MS – So freudvoll der heutige Name, so ernüchternd ist der Einstieg, mit dem ich anfangen möchte. Wir saßen neulich beim Abendessen zusammen und unterhielten uns über Third Party Funding und ich gehe mal direkt in medias res.

Sie berichteten mir nämlich, dass es bei ihren Mandanten, die sich nach Funding umgesehen haben, regelmäßig irgendwann zum Abbruch der Bemühungen kam. Das ist jetzt aus Sicht des Prozessfinanziers ein höchst unerfreulicher Befund für Sie und die Mandanten aber natürlich auch. Wie kommt das?

MW – Das ist eine gute Frage, Herr Stübinger, Vielen Dank! Also ich glaube, dass das ja nicht nur mich und meine Mandanten betrifft und auch nicht nur Sie und diejenigen, die zu Ihnen kommen oder mit ihnen sprechen, sondern dass das ja etwas ist, was die Branche ganz allgemein umtreibt. Ich habe neulich irgendwo mal gelesen, 9 von 10 Funding Inquiries enden, ohne dass es zu einer Übereinkunft kommt. Natürlich sind die Gründe vielfältig. Wenn man mal versucht, ein gemeinsames Muster zu identifizieren, dann glaube ich, dann liegt das daran, dass die Anbahnung zu aufwendig ist, dass Mandanten möglicherweise auch unter falschen Vorstellungen der Meinung sind, so ein Funding Arrangement ließe sich binnen weniger Tage oder vielleicht zwei Wochen aufsetzen und dann könne man loslegen. Und unabhängig davon, wie viel Aufklärungsarbeit Sie, Andere oder auch wir Rechtsanwälte dann tätigen - dieser Glaube hält sich und führt zu Enttäuschungen. Das führt zu Frustration. Und das führt dazu, dass irgendwann dann jemand den Bettel hinwirft.

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MS– Ja, die Zahl stimmt tatsächlich. Es ist so, dass sogar über 90 % aller Finanzierungsanfragen, die an Funder herangetragen werden, an irgendeiner Stelle gedroppt werden und keine Finanzierung erhalten. Dies gilt tatsächlich durch die gesamte Industrie und es gibt auch keine besonderen regionalen Besonderheiten. Das ist eine Zahl, bei der meiner Erachtens Alle letztlich ein vitales Interesse daran haben, sie niedriger zu bekommen. Denn sowohl für den Finanzierer als auch für die Anwälte als auch für den Mandanten bedeutet jeder abgebrochene Deal - letztendlich genauso wie bei jeder größeren Transaktion - massive Sunk Costs und ist ärgerlich.

Insofern frage ich mich natürlich aus unserer Branche heraus an Sie als beratender Rechtsanwalt: Was müssen wir als Finanzierer vielleicht in unserer Kommunikation, in unserem Marktauftritt besser machen, um das verändern zu können oder um einen anderen Erwartungshorizont zu erreichen?

MW – Also diese Frage ist natürlich nicht leicht zu beantworten, sonst hätten sie es selbst getan. Erneut: Ich glaube, dass ein wesentlicher Umstand darin liegt, dass Sie an die Entscheidung, ob Sie sich in einem Fall engagieren wollen oder nicht, anders herangehen als der Mandant. Die Anforderungen, die Sie in der Due Diligence Phase an das Mandat stellen, sind oftmals viel größer als die, die der Mandant selbst stellt. Ich will Ihnen ein ganz konkretes Beispiel nennen aus meiner Praxis. Das liegt schon einige Jahre zurück, und ich weiß natürlich, dass sich auch Ihr Feld ständig fortentwickelt und Sie ständig auch Lehren ziehen aus den Erfahrungen mit Rechtsanwälten und potenziellen Mandanten. Insofern mag das, was ich jetzt sage, vielleicht heute gar nicht mehr so vorkommen, aber vor einigen Jahren war es geschehen. Da ging es um eine technische Frage. Wohl und Wehe des Verfahrens würden hängen daran, wie eine bestimmte technische Frage zu beantworten war. Der Mandant, ein großes Unternehmen, hatte natürlich seinerseits Experten in seinen Reihen, die alle zu 80 % der Meinung waren, das würde fliegen. Zu unseren Gunsten würde die Entscheidung durch das Schiedsgericht oder den dort bestellten Sachverständigen ausgehen. Der Funder wollte das vorab durch einen Sachverständigen klären lassen. Das hätte 75.000 € gekostet. Da hat der Mandant gesagt: „Nein, das brauche ich nicht, dann mache ich es allein.“ Zumal er das Geld hatte, um das Verfahren zu führen.

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MS – Da sprechen Sie einen sehr, sehr wichtigen und relevanten Punkt im Rahmen der Due Diligence von Fudern an. Es gibt Sachverhaltsthemen, es gibt Rechtsthemen und dann gibt es so komplexe technische, ingenieurstechnische, physikalische Themen. Und dann habe ich vielleicht noch einen weiteren Block und das sind Beweisthemen. Und genau in dieser Reihenfolge würde ich auch sagen, sind sie absteigend gut am Frontend zu identifizieren und zu bepreisen. Denn mit konkreten Rechtsfragen, da kann ich mich an die Recherchetools setzen und eine gewisse Prognose erstellen. Also bei Tatsachen, die ich vorliegen habe und die dann subsummiere, das ist unser Brot and Butter als Juristen, das können wir auch. Aber je fakten-lastiger es wird und je spezieller es wird, desto schwieriger ist es. Und insbesondere gibt es ja manchmal diese Fälle wie den von Ihnen beschriebenen, wo es so einen Pivotal Point gibt, um den sich alles dreht. Und da wird es tatsächlich schwer.

Genauso ist es für uns als Branche schwer bei solchen Construction Disputes zum Beispiel, die mit einer Vielzahl von verschiedenen Mängeln belegt sind, wo ich mich einfach über hunderte von verschiedenen Einzelpunkten streite. Da muss man einfach sagen, die meisten Prozessfinanzierer müssen da irgendwo die Waffen strecken, weil ich das nicht Inhouse abklären kann und weil in der Tat die Kosten für die Due Diligence, das dann alles extern begutachten zu lassen, über ein Level hinausgehen von dem, was ich leisten kann - zu einem Zeitpunkt, zu dem ich noch nicht weiß, ob ich die Sache machen werde.

Wir würden fairerweise typischerweise nicht unbedingt auf die Idee kommen, den Mandanten zu bitten, das für 75 TEUR aufarbeiten zu lassen, sondern irgendwo versuchen, eine kommerzielle Lösung zu finden. Man kann zum Beispiel vereinbaren, dass, wenn jetzt bestimmte Themen in der Deep Drive Diligence sehr, sehr weit aufgebohrt werden, dass dann, wenn wir zu einem Funding kommen, dieser aufgewendete Betrag schon als Teil des aufgewendeten Finanzierungsbetrags gilt. Einfach weil man sehr viel Geld in die Hand nimmt und man zum Beispiel auch Lösungen finden kann, dass man sagt, der Mandant hat an dem an dem Ausgang von dem, was hier begutachtet wird, auch ein Interesse, dass man sagt, selbst wenn es zum Abbruch kommt, dass man möglicherweise eine gewisse Beteiligung des Mandanten daran vereinbart, an den Kosten – im Gegenzug dafür, dass der das Arbeitsprodukt von dem Experten dann auch bekommt. Da finden sich sicher, glaube ich, kommerziell sinnvolle Lösungen.

Aber ich glaube, der Kern, den Sie ansprechen, ist ganz, ganz richtig. Und das ist ein offener Punkt, den wir als Branche haben, dass bei tiefen tatsächlichen fakten-lastigen Themen man irgendwann an eine Komplexitätsschwelle kommt - auch wenn wir alle grundsätzlich Komplexität mögen - die schwer in einer Due Diligence erfassbar wird. Und da habe ich leider auch noch nicht die goldene Lösung. Wir versuchen uns aber eben mit solchen Lösungen wie der jetzt beschriebenen so ein bisschen heranzurobben. Das ist, so das, was wir aus der Perspektive als Finanzierer machen können. Ich glaube, klarer kommunizieren, was wir brauchen, was unser Erwartungshorizont ist. Klare Zeithorizonte kommunizieren, das ist auch etwas, was häufig an mich herangetragen wird. Ich sehe Sie nicken - unsere Hörer sehen das natürlich nicht.

Was ich mir noch frage, ist: Was können auch Sie als Anwälte im Gespräch mit Mandanten tun, wenn man die Idee pitcht, lass uns das doch mal einem Funder vorstellen? Meinen Sie, da wird vielleicht auch manchmal ein etwas falscher Erwartungshorizont geweckt? Und was können die beratenden Rechtsanwälte da besser machen, um den Mandanten richtig einzusammeln und vorzubereiten?

Litigation Funding Podcast Series: Putting the ‘Fun’ into ‘Funding': Kritische Betrachtung der Drittmittelfinanzierung

MW – Ja, Anwälte können eine ganze Menge tun. Also zum einen mit jedem Mal, da man Erfahrung sammelt mit einem Funder, hilft einem das natürlich, Erfahrung weiterzugeben; hilft einem das, Erwartungsmanagement beim Mandanten zu betreiben; hilft einem das, auf die zeitlichen Abläufe, auch auf die internen Entscheidungen, die der Funder – Stichwort Investment Committee – beispielsweise treffen muss, aufmerksam zu machen. Oder zum Beispiel auch darauf aufmerksam zu machen, dass der Funder in einem gesteigerten Maße gegenüber dem, was der Mandant bisher möglicherweise gefordert hat, auch nochmal ein Gutachten haben will. Oder auch eine sehr explizite, bisweilen ausschweifend wirkende Darstellung des Falles und seiner Schwierigkeiten. Übrigens stellt sich da dann auch immer wieder die Frage: „Und wer zahlt dafür?“ Stichwort Seed Funding dann an der Stelle. Sie haben es vorhin schon angesprochen: Es gibt immer wieder dann auch Modelle, die es dann auch erlauben, auch diese in der Anfangsphase entstehenden Kosten dann auch schon mit in das Budget hineinzunehmen und dann für den Fall des Abbruchs noch Regelungen zu treffen. Aber das ist dennoch aufwendig, das ist dennoch zeitaufwendig. Oftmals erfordert auch das beispielsweise von Seiten der Anwälte ein höheres Maß von Aufklärung des Sachverhalts Pre-Trial als es der Mandant eigentlich gefordert hätte. Oftmals erfordert das dann sogar schon etwa längere Interviews mit beteiligten Wissensträgern auch auf eine Art und Weise, wo der ein oder andere Mandant sagt „Ja, aber es reicht doch, dass du diese Email hast. Für mich als Mandant würde das reichen.“ Insofern, da müssen wir Anwälte in der Tat besser aufklären. Und noch etwas: Ich glaube, wir Anwälte leiden auch unter einem Druck, dem Druck, nämlich dem Funder möglichst alles möglichst neutral darzustellen. Und das führt, wenn ich mal kritisch zurückblicke, auch dazu, dass man in einem Maße auf einmal Probleme schildert, aufmacht, Umstände schildert und aufmacht, die man vielleicht sonst gar nicht für so kritisch halten würde, weil man natürlich vermeiden will, dass sich der Mandant ausgesetzt sieht dem späteren Vorwurf: „Du, bzw. dein Anwalt als dein Erfüllungsgehilfe hat uns gar nicht alles Wesentliche gesagt.“ Vielleicht braucht es da auch etwas mehr Robustheit beim Anwalt.

MS – Das ist in der Tat ein schwieriger Zielkonflikt teilweise, Den sehe ich auch so. Man will als Anwalt einerseits natürlich den Fall wahr und gerecht darstellen. Man will seinem Mandanten die die richtige Dienstleistungen erbringen, am Ende des Tages gegenüber dem Funder keinerlei Haftungsrisiken produzieren. Gleichzeitig gibt es natürlich auch Situationen, in denen klar ist: Wenn dieser Prozess nicht finanziert wird, findet er nicht statt. Sodass ich auch schon leider Situationen erlebt habe, in denen man doch gemerkt habe, Kolleginnen und Kollegen haben versucht, den Fall zu „oversellen“ und in einer Begutachtung tatsächlich einfach negative Rechtsprechung weggelassen. Das ist natürlich etwas, das ist für uns nicht vertrauensbildend. Und da möchte ich auch sagen, das sind absolute Ausreißer-Einzelfälle und mit seriösen Kollegen kommt das nicht vor. Das zeigt aber vielleicht auch, in welchem Struggle wir uns als Funder befinden, weil wir natürlich auch so ein Memo, was kommt, nicht einfach hinnehmen und sagen „Gut, am Ende steht, es kommt zu 70 % Erfolgswahrscheinlichkeit!“, sondern es passiert dann eben schon, dass wir tief in die Fußnoten eintauchen, selbst unsere eigenen vertieften rechtlichen Recherchen machen müssen 1s und da auch teilweise schlichtweg zu anderen Analysen kommen und anderen Ergebnissen. Natürlich, weil am Ende ist es auch wie immer: „drei Juristen, fünf Meinungen“.

MW – Das kann ich gut nachvollziehen, aber auch darin liegt, glaube ich, ein Teil der Krux. Wenn Sie Kolleginnen und Kollegen finden, die einen Fall oversellen wollen, wie Sie es gerade gesagt haben, dann würde ich mal annehmen, landen die irgendwann mal auf so einer Blacklist. Und denen vertraut man dann auch einfach nicht mehr. An anderer Stelle aber mögen Sie die Erfahrung machen, dass es Kollegen gibt, die sehr vertrauenswürdig sind, weil sie mit denen auch immer wieder gearbeitet haben. Und denen bringen sie dann hoffentlich, auch wenn Sie so wollen, mehr Vertrauen in deren rechtlichen Schlüsse zu. Das heißt: Dieses Hinterfragen ist wichtig und richtig. Aber ich habe auch schon immer mal wieder den Eindruck gehabt, dass Funder oder einzelne Sachbearbeiter es quasi als sportlichen Ehrgeiz auslebten, noch die eine weitere Problematik aufzudecken, die der beratende Anwalt nicht gefunden hatte. Oder das eine schlaue Gegenargument zu finden, das vielleicht eher pragmatisch abseitig war, aber das doch noch mal beantwortet werden müsste. Also mit anderen Worten, das ist so ein bisschen sich ein gegenseitig aufschaukeln vielleicht?

MS – Das das kann das Problem sein, wenn zu schlaue Leute auf zu hohem Niveau miteinander diskutieren und man sich gegenseitig zeigen will, wie klug man ist. Aber ich weiß genau, was Sie meinen. Wir versuchen das intern tatsächlich durch sehr, sehr strukturierte Mechanismen genau das zu vermeiden, auch genau, was Sie eben ansprachen. Das nehme ich auch gern als sehr kritischen und sehr wichtigen Punkt mit: Der Funder sollte eigentlich nicht kritischer sein als der Mandant. Denn wenn der Mandant bereit ist, Geld auf eine Sache zu werfen, dann ist das ein Datenpunkt, der relevant ist. Und wenn ich als Mandant selber mein eigenes Geld in die Hand nehme, um diese Litigation oder Arbitration zu führen, würde ich sagen: Das ist ungefähr das Level an Komfort, das ein Risikoinvestor auch haben sollte. Und man darf sich ja auch nicht der Illusion hingeben, dass ich mit einer wahnsinnig tiefen Due Diligence irgendwann eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit komme, dass die Sache gewonnen wird. Wir sind ein Risikokapitalinvestor und die Tatsache, dass wir ein Multiple auf das von uns eingesetzte Kapital oder einen Prozentsatz des Ertrages am Ende des Tages bekommen, wenn der Fall gewonnen wird, ist ja letztlich die Prämie dafür, dass wir eben dieses Risiko übernehmen. Und natürlich müssen wir es, damit wir wirtschaftlich erfolgreich sind, irgendwo einhegen. Aber man darf sich nicht dem Trugschluss hingeben, dass man es irgendwann nahe Null minimieren kann. Und da, glaube ich, sind wir alle als Branche teilweise noch am Lernen und dabei, zu lernen, was ein gesunder Pragmatismus ist. Das nehme ich aber auf jeden Fall mit.

In dem Zusammenhang frage ich mich so ein bisschen, weil das natürlich auch Themen sind, die schwierig sind und zu denen über Finanzierer gesprochen wird, ob wir teilweise als Branche ein Kommunikationsproblem haben.?

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MS – Wir sehen ja auch angesichts der Überlegungen auf europäischer Ebene, uns als gesamte Branche zu regulieren, dass es teilweise doch sehr heftige Vorurteile gegenüber uns gibt, die aus unserer Sicht natürlich doch sehr überzogen sind. Und bei denen finde ich viele Angriffspunkte, die, auch wenn man sie neutral betrachtet, bei genauerem Hinsehen recht schnell zu falsifizieren sind. Dennoch schwirrt häufig doch so diese Mär von dem Wunder, der direkt nach Abschluss des Finanzierungsvertrags die Kontrolle über den Rechtsstreit an sich reißt und Partei und Anwälte im Prinzip der Entscheidungshoheit beraubt immer wieder durch die rechtspolitische Debatte. Auch wenn da meines Erachtens niemand so richtig konkrete Fallbeispiele anführen kann. Wie sehen Sie das? Wie nehmen Sie das wahr?

MW – Also vielleicht noch mal zurück zur Frage der Kommunikation und wie die Kommunikation zwischen Anwalt, Funder und vor allen Dingen auch Mandant möglichst aussehen sollte. Also Ich glaube, dass Transparenz und Kommunikation letzten Endes das A und O sind. Anforderungen an das Funding, Milestones des Entscheidungsprozesses und Timeline - die müssen von vornherein klar kommuniziert und im Offer Letter ausbuchstabiert sein.“

Und dann ist es auch ganz wichtig, dass der Funder ein Mindestmaß an Flexibilität aufweist. Wenn also bestimmte Voraussetzungen nicht beigebracht werden können, dass man dann nicht sagt ja, dann geht es nicht, sondern ob man sich dann nicht überlegt, ob man da nicht andere Parameter anpasst oder wenn man feststellt, was eigentlich wir hier vorgesehen hätten, als Gutachten oder Second Opinion, das ist nicht erforderlich, weil dieser Fall an dieser Stelle so klar oder so eindeutig ist oder wie auch immer, dass man dann auch sagt: Darüber gehen wir jetzt hinweg. Diese Hürde nehmen wir jetzt einfach so, da ticken wir jetzt die Box und dann geht es weiter.

Auch ein klares Buy-In zur Strategie, die der Mandant verfolgt und sich auch sehr früh darüber mit dem Mandanten auszutauschen und darauf zu einigen: „Was ist denn eigentlich die Strategie und unter welchen Aspekten wollen wir denn zum Beispiel einen Schiedsspruch erreichen und unter welchen Aspekten wollen wir ein Settlement erreichen und was sind unsere jeweiligen Erwartungen?“ Und an dieser Stelle auch die eigenen Erwartungen, weil man ja ein Return on Investment mit einem bestimmten Multiple erreichen will, ganz klar zu kommunizieren, das scheint mir wichtig. Wenn man dann mal so weit ist und wenn man dann im Verfahren ist, dann glaube ich, ist es wichtig, sich im Verfahren selbst als so wenig wie möglich störender Faktor zu gerieren.

Das klingt jetzt ganz arg bös, so ist es nicht gemeint. Nur was ich sagen will, ist: “Monitor with interest, keep up with the emails. Aber verlang nicht nochmal einen eigenen Report.“ Mit anderen Worten: Wenn dem Mandanten reicht, was er erfährt über den Status des Verfahrens, dann sollte das dem Funder eigentlich auch reichen. Das wollte ich nur noch mal loswerden, weil Sie die Kommunikation vorhin angesprochen haben.

Jetzt zu der Frage der Regulierung oder potenziellen Überregulierung. Also ich sehe das ganz ähnlich wie Sie: In den Fällen, in denen ein Funding erfolgreich war und in denen wir uns eines Fundings bedient haben, habe ich das nie erlebt, dass ein Funder, wenn Sie so wollen, durchregiert hätte und gesagt hätte: „So, jetzt machen wir das so und nicht anders.“ Im Übrigen aber bin ich der Meinung, dass Third Party Funding reguliert werden sollte. Ja, der Meinung bin ich. Es kommt natürlich aufs Detail an und darüber kann man sich, glaube ich, ganz entscheidend und lange unterhalten. Und da habe ich auch eine Meinung zu.

MS– Daran bin ich interessiert. In einen Punkt möchte ich noch mal zurück auf Ihre letzte Antwort eingehen. Und zwar dieses Expectation Management, gerade auch, was das kommerzielle Outcome aus dem Verfahren angeht. Ich persönlich habe wahnsinnig gute Erfahrungen damit gemacht, im Term Sheet schon miteinander darüber zu sprechen, was eigentlich die Settlement Erwartungen des Mandanten sind. Mit was für einem Betrag der am Ende des Tages sagt „Aus diesem Disput gehe ich damit nach Hause. Das ist dann fein für uns.“ Und dann müssen wir uns fragen: „ Ist das auch etwas, womit wir gut leben können? Wie viel Geld haben wir bis dahin wahrscheinlich ausgegeben? Sind das Parameter, bei denen wir zusammenkommen?“ Und da machen wir es tatsächlich mittlerweile in geeigneten Fällen so, dass wir das dann auch so im Finanzierungsvertrag vereinbaren, dass wir sagen zu bestimmten Punkten des Verfahrens oder in bestimmten Abschnitten des Verfahrens: Wenn ein Settlement Angebot der Gegenseite kommt, das über einem gewissen Threshold liegt, dann soll weder der Mandant noch der Funder sich dagegen sperren, das anzunehmen. Weil wir zu Beginn mal gesagt haben, das ist eigentlich was, womit wir fein sind. Wenn wir dann zu diesem Zeitpunkt natürlich beide sagen, der Prozess läuft wunderbar, das brauchen wir jetzt nicht, können wir das natürlich machen. Aber das löst diese Konfliktsituation auf, die sich ergeben kann, wenn ein Vergleichsangebot kommt und man da vorher nicht drüber gesprochen hat. Man hat eine klare Regelung, die ich sehr fair finde. Es ist eine andere Gestaltung als zum Beispiel, was sehr, sehr breiter Industriestandard ist bei uns, dieser gegenseitige Buy out oder so, weil ich finde, der sieht von oben heraus sehr gerecht aus, ist es aber in der Praxis häufig nicht. Und gleichzeitig kann ich eben sehr, sehr früh und sehr zielgerichtet mit unserem Kunden und Ihrem Mandanten darüber sprechen, was eigentlich hier das wirtschaftliche Interesse ist und ob man da auch sinnvoll zusammenkommt. Was man da auch zum Beispiel merkt, als ob irgendjemand eine persönliche Vendetta fährt und es vielleicht gar nicht so unbedingt um das rechtliche Ergebnis geht, sondern darum geht, der anderen Seite möglichst viel Schmerz zuzufügen, was weiß ich, was alles für uns zumindest dunkel-orangene, wenn nicht sogar rote Fahnen sind. Ich persönlich habe sehr, sehr gute Erfahrungen mit dieser Art Clause gemacht, die so schon früh im Term Sheet anzusprechen und dann eben auch im Finanzierungsvertrag zu spiegeln, weil man da merkt, ob man nicht nur rechtlich und von der Strategie her, sondern eben auch wirtschaftlich in die gleiche Richtung zieht.

MW – Das kann ich nachvollziehen. Was man aber immer mit einpreisen sollte bei einer solchen Klausel, ist, dass es zu einer Ermattung kommt. Also insbesondere der der Mandant, der das Verfahren führt und führen muss und der dafür Ressourcen aufwendet und der daran ja, anders als jedenfalls der beratende Anwalt und möglicherweise auch der der Fahnder, der daran kein Geld verdient, sondern nur Geld aufwendet, der ermattet einfach mit der Zeit. Ich habe es schon erlebt, dass ein Betrag noch nicht ganz erreicht war, bei dem man sich zuvor geeinigt hatte, dass man da settlen würde. Aber es war relativ deutlich: Viel höher wird es jetzt auch nicht mehr gehen und für den Mandanten war es nah genug dran, um zu sagen: „Hör mal, jetzt haben wir so viel Geld investiert, jetzt haben wir so viele Mühen investiert, wir wollen das jetzt auch mal zum Abschluss bringen. Das reicht uns jetzt.“ Am Ende ist das alles gütlich ausgegangen und haben sich Mandant und Funder und auch wir uns natürlich alle geeinigt darauf, das jetzt zu machen. Aber das waren, ich möchte mal sagen, durchaus ein paar anstrengende Telefonkonferenzen.

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MS – Das kann ich sehr nachvollziehen, weil am Ende des Tages natürlich, wie Sie sagen, wir als Funder auch fast alle Drittkapitalgeber haben. Wir müssen einfach gewisse Renditeerwartungen erfüllen. Das ist auch kein Geheimnis, es gibt immer wieder Verfahren, die verloren gehen, wo wir einfach eine Menge Geld investiert haben und dem steht eine Null gegenüber. Das müssen natürlich die gewonnenen Verfahren irgendwo cross-collateralizen können. Und wir müssen auch noch Gehälter zahlen. Das ist etwas, das wenn man sich das so im Gesamtkontext anguckt, ein bisschen die Erfolgsbeteiligung, die wir aufrufen müssen in anderem Licht dastehen lässt, als dies teilweise in der politischen Debatte dargestellt werden, weil es schlichtweg ein Risiko-Investment mit Totalverlustrisiko ist.

Aber da stoßen wir auf den Punkt der Sache, nämlich die Regulierung. Es gibt ja in den Regulierungsvorschlägen diverse verschiedene Themen vom Direktdurchgriffsanspruch auf den Funder über Mindestkapitalanforderungen, über Maximalquoten, die der Funder erhalten darf. Wir müssen also in ein paar Bullets zusammenfassen: Was sind aus Ihrer Sicht denn sinnvolle Regulierungspunkte, ohne dass wir die jetzt abschließend aufzählen müssen? Aber wo, denken Sie, sind auch verhaltenssteuernd die richtige Ansatzpunkte, um die Branche zu regulieren? Und was ist Aktionismus aus Ihrer Sicht?

MW – Ja, ich werde mich jetzt natürlich zu keinem dieser Punkte abschließend positionieren. Dafür muss ich mir natürlich auch ein bisschen Freiraum offenhalten. Aber nein, ich will Ihnen natürlich auch nicht Antworten jetzt übermäßig schuldig bleiben. Ich habe natürlich auch Tendenzen und ich scheue auch nicht davor, diese zu rechtfertigen. Also fangen wir vielleicht mal mit einer Feststellung an, die sehr banal ist, aber die man sich mal vor Augen führen muss. Sie sind letzten Endes Teil der Kreditwirtschaft. Und als Teil der Kreditwirtschaft sind sie so aufsichtsbedürftig, wie alle sehr honorigen Teile der Kreditwirtschaft es sind. Und wenn sie nicht über das ausreichende Kapital verfügen, das sie zugesagt haben, sowohl der Funded Party als auch im Falle der Haftung für die Adverse Costs, die Sie aufbringen würden, für die Gegenpartei, dann kommt es zu volkswirtschaftlichem Schaden; dann kommt es zu betriebswirtschaftlichem Schaden bei diesen betroffenen Parteien. Also mit anderen Worten zum Wohl der Funded Party als auch zum Wohle der Partei, die da verklagt wird - wenn wir uns jetzt hier mit der Klagefinanzierung und nicht mit dem Defence Funding beschäftigen - ist es einfach wichtig, dass sichergestellt wird, dass sie über die ausreichenden Funds verfügen. Das ist der eine wesentliche Punkt.

Und der andere wesentliche Punkt, der ist der Interessenkonflikt. Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, vor allen Dingen dann, wenn man ganze Portfolien an Klagen und Ansprüchen bündelt, dass man dann in einem Mindestmaß Vorkehrungen dafür trifft, dass es nicht innerhalb dieser manchmal heterogenen Gruppen von gebündelten Claims zu Interessenwidersprüchen kommt, weil sie ganz einfach zu unterschiedlich sind. Und dafür gibt es ja unterdessen auch erste Ansätze zu sagen, man hält dafür eine Risikobeschreibung bereit, man hält dafür eine Policy bereit, die das sicherstellt.

Aber was zum Beispiel schlecht ist an den Regulierungsmodellen, die jetzt gerade auch auf europäischer Ebene diskutiert werden, das ist aus meiner Sicht, dass Sie zwei wesentliche Webfehler haben. Der erste nämlich ist: Sie treffen überhaupt keine Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Einerseits also Ihr Geschäft, B2B ist mit Sicherheit ein ganz anderes Geschäft als das B2C. Und Sie treffen eben keine Unterscheidung zwischen dem Finanzieren einer Einzelklage und eben, wenn Sie so wollen, eines Mass Claims im Sinne eines Claim Portfolios. Und das macht sich an einer ganzen Reihe von Punkten bemerkbar, dieses Defizit der Regulierung.

Litigation Funding Podcast Series: Putting the ‘Fun’ into ‘Funding': Kritische Betrachtung der Drittmittelfinanzierung

MS – Was soll ich sagen? Ich stimme Ihnen sehr zu. Das heißt, dies hier viel weiter auszuführen, langweilt. Ich glaube, Sie haben ja aus meiner Sicht die relevanten Punkte getroffen. Vielen Dank. Vielen Dank dafür.

Wir bleiben im Bereich Regulierung, bewegen uns aber weiter Richtung Schiedsverfahren. Wir sind ja auch beide Menschen der Schiedswelt. Wir sehen eine zunehmende Tendenz, dass mehr und mehr Schiedsinstitutionen, zuletzt VIAC, SCC, aber auch ICC in ihren Regelwerken verordnen, dass die finanzierte Partei angeben muss, dass sie finanziert wird und durch wen. Als Grund wird das in der Regel natürlich angeführt die Vermeidung von Interessenkonflikten, Sicherung von Unabhängigkeit und Neutralität des Schiedsgericht, hehre Ziele des Schiedsverfahren. Und das trifft auch insgesamt auf große Zustimmung. Es gibt aber auch kritische Stimmen, die wenden hier ein, dass eigentlich so gut wie jedes größere Unternehmen in irgendeiner Art und Weise im operativen Geschäft drittfinanziert ist. Und da käme auch kein Mensch auf die Idee, den Unternehmen abzuverlangen, in einem Schiedsverfahren all ihre Drittmittel offenzulegen, die ja auch mittelbar am Ende des Tages davon profitieren. 2s Wie sehen Sie das? Und wo zieht man da die Grenze? Und ist die Grenze hier richtig gezogen?

MW – Also ich habe mit dem Gebot der Offenlegung, wie Sie einige Schiedsinstitutionen unterdessen in ihre Regeln geschrieben haben, weniger ein Problem, aber das ist mehr eine pragmatisch, fast sogar strategische Überlegung, die ich gleich gerne noch vorstellen möchte. Ich sehe aber dennoch einen Unterschied zu jeder anderen Form der Drittmittelfinanzierung, die Sie gerade ansprechen. Wenn Sie eine Kreditlinie bei Ihrer Hausbank nutzen, um Ihr Geschäft aufrechtzuerhalten und damit auch Aufwendungen für Prozesskosten vorzuhalten, dann teilen Sie Ihrer Hausbank nicht mit, gegen wen Sie da gerade rechtlich vorgehen. Und Ihre Hausbank wird auch nicht die Konditionen für Ihr Darlehen anpassen, abhängig davon, gegen wen Sie da gerade vorgehen oder welche Erfolgsaussichten das hat. Das heißt, das Setup ist schon ein wesentlich anderes. Und Ihre Hausbank mag auch möglicherweise nicht mit derselben Zielsetzung an anderer Stelle genau derselben Partei, die Sie gerade verklagen, ihrerseits Geld zur Verfügung stellen und mag deswegen auch nicht unter diesem Aspekt Risikobewertungen Ihres Gegners vornehmen - bei der Frage nämlich, ob sie dem noch mal wieder Kapital zur Verfügung stellt oder nicht. Also will sagen ja, anderswo werden auch Drittmittel zur Verfügung gestellt, aber mit einer ganz anderen Art der Spezifizierung für den besonderen Zweck. Und das ist aus meiner Sicht Anlass und Unterschied genug, um eine Offenlegungspflicht akzeptabel zu machen, wenn man sich gleichzeitig vor Augen führt, dass es eigentlich keinen aus jedenfalls meiner Sicht wahrnehmbaren Nachteil gibt.

Denn als Kläger tue ich doch fast nichts lieber, als offenzulegen, dass ein Dritter mit Rentabilitätsinteressen bereit ist, meine Klage zu fördern und sogar Geld einzusetzen, das er gegebenenfalls droht ersatzlos zu verlieren. Wenn Sie so wollen: Ein besseres Qualitätssiegel, einen besseren Ritterschlag für mich und meine Sache kann es doch fast nicht geben. Und dass das nicht ohne Effekt bleibt für das Schiedsgericht, jetzt mal rein psychologisch, und auch für den verklagten Gegner, das ist ja eine banale Feststellung. So gesehen, möchte man fast sagen, sollte man nicht besser eine Pflicht installieren, dass man das nicht offenlegen darf? Jedenfalls nicht dem Schiedsgericht gegenüber, damit das Schiedsgericht nicht irgendeiner Art von unbewusstem Bias erliegt.

Litigation Funding Podcast Series: Putting the ‘Fun’ into ‘Funding': Kritische Betrachtung der Drittmittelfinanzierung

MS – Ja, sehr spannender Punkt. Und in der Tat, ich glaube die die psychologische Wirkung auch gegenüber der Gegenseite die Informationen zu bekommen: Diese Partei ist finanziert. Jemand hat gründlich diesen Anspruch geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, ich investiere da Fremdgeld rein - Der Effekt ist nicht ohne. Das Gegenargument ist natürlich, dass das möglicherweise auch Frivolous Claims Vorschub leisten würde. Wenn ich zum Beispiel allein über Settlement Pressure irgendwie versuche, dann ein möglichst gutes Ergebnis einfach über die Nuisance dieser Klage zu erzielen. Das habe ich persönlich in unserer Branche selber noch nicht erlebt. Ich kann nicht ausschließen, dass es schwarze Schafe gibt, die sowas machen, aber alle Prozessfinanzierer, die ich kenne, auch von unseren Mitbewerbern, haben einzig und allein daran gerichtetes Interesse, die Nadel im Heuhaufen zu finden und eben die wirklich guten starken Claims zu finanzieren. Alles andere wäre unseriös meines Erachtens, und häufig auch jedenfalls in unserem kontinentaleuropäischen Rechtssystem gar nicht so darzustellen, wie das jetzt zum Beispiel im US System funktionieren kann, weil ich die Belastung durch Discovery etc. habe, wo ich natürlich einen ganz anderen Druck ausüben kann, allein durch die Erhebung einer Klage, weil dem Unternehmen das beklagt wird, sofort massive internalisierte Kosten drohen.

MW – Ich sage es mal so: Ich habe das auch noch nie erlebt und ich hatte auch noch nie Anlass zu glauben, dass das der Grund war für eine Klageerhebung. Das Argument, dass wenn Sie so wollen, die Interessen von Funder und Kläger ja gleich laufen und dass der Funder niemals ein Interesse hat, einen Frivolous Claim zu fördern, das hat allerdings Grenzen. Das hat dann Grenzen, wenn es dem Funder gelingt, geschickt über einen Portfolio-Mix, wenn Sie so wollen, das, was ihm da an Verlust droht, wieder aufzufangen. Aber was ich ganz interessant finde ist, ist, das die Diskussion um die Frage der Frivolous Claims oft verbunden wird mit dem Hinweis auf einen Cap. Also mit dem Hinweis darauf, dass der Funder nur so und so viel selbst an dem Return on Investment behalten darf. Ich glaube, der auf Basis des Voss-Berichts jetzt erdachte Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlamentes vom September des vergangenen Jahres oder des vorvergangenen Jahres, ja 2022 war es, sieht einen Cap von maximal 40 % der Recovery für den Funder vor. Ich habe das nie verstanden. Ich hätte jetzt gedacht, wenn ich eben nur ein begrenztes Maß selbst mir holen darf, mir selbst verdienen darf, ja dann blähe ich doch den Claim gerade noch mal mehr künstlich auf. Also warum das den Funder davon abhalten soll, einen überhöhten, aufgeblähten Claim zu fördern, das habe ich nicht ganz verstanden. Da hätte ich gedacht, ist es sinnvoller zu sagen, je größer der Claim, umso geringer wird der Cap. Also mit anderen Worten: ab 100 Millionen nur noch 30%, ab 200 Millionen nur noch zehn? Und so weiter und so fort. Aber so eine starre Grenze, die hätte ich jetzt gedacht, motiviert den Funder – wenn man das mal unterstellen wollte, was ich nicht tue – aber motiviert den Funder eigentlich immer mehr, nur noch mehr künstlich aufzublähen. Aber vielleicht übersehe ich da auch bestimmte ökonomische Zusammenhänge.

MS – Ich hatte da tatsächlich ein spannendes Gespräch mit einem Wettbewerbsökonomen zu, der mir schlichtweg sagte: Caps brauche ich, wenn ich irgendwo ein Marktversagen habe. Ich kann hier kein Marktversagen feststellen. Wir müssen unterscheiden zwischen B2B und B2C Bereich. Wir sind nun ein B2B Funder. Wenn sich zwei Parteien aufgrund einer Risikoentscheidung at arms length dazu entscheiden, dass dieses Risiko eben das und das Pricing wert ist und das Unternehmen aber trotzdem sagt, andernfalls würde ich diesen Claim einfach nicht oder jedenfalls vielleicht nicht mit diesem Aufwand und dieser Aufbereitungsqualität fahren wollen oder können, weil ich meine Mittel anders priorisieren - Ja, warum soll ich dann zwei sophisticated Unternehmen verbieten, eine bestimmte Beteiligung zu vereinbaren, die das Risiko abbildet, über das sich beide geeinigt haben und wie sie es gemeinsam bepreist haben? Und da sagt der Wettbewerbsökonom: Wo kein Marktversagen ist, muss ich auch nicht mit Caps arbeiten und dann fehlt denen eigentlich die ökonomische Begründung. Dann ist es eben reine Politik und darüber kann man dann wahnsinnig streiten, ob das jetzt richtig oder nicht richtig ist. Wir selber versuchen stets in unseren Funding Agreements es so zu fahren, dass am Ende auch in einem Worst Case Szenario der Lions Share des Ertrages beim Mandanten bleibt und wenn wir das nicht hinreichend sicher abgebildet kriegen, jetzt von absurden Konstellationen abgesehen, die man nie komplett prognostizieren kann, sind wir so, dass wir einen Fall eher droppen würden. Aber ich finde es auch komplett vertretbar, das anders zu sehen und einfach die Risikoschwelle höher zu setzen, weil höhere Risikoschwelle heißt nicht sofort Förderung von Frivolous Claims. Dazwischen ist ganz, ganz, ganz viel grau. Auch gerade, wenn ich Probleme bei der tatsächlichen Rechtsaufarbeitung habe, einfach ungeklärte Rechtsfragen, bei denen ich schlichtweg nicht weiß, wie sie entschieden werden, was ein riesengroßer Risikofaktor ist, was ja aber nichts damit zu tun hat, dass der Claim am Ende des Tages meritless ist. Insofern finde ich auch Caps mit eines der schwierigsten Themen, was wir hier haben.

Ich möchte noch einen weiteren Themenschwenk machen, da wir eben schon im Schiedsverfahrensrecht waren, und zwar den im Februar 2024 jetzt veröffentlichten Referentenentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts. Nachdem ja vor knapp einem Jahr das Eckpunktepapier gekommen war, das auch viel besprochen worden ist, ist jetzt auch in sehr, sehr kurzer Zeit von sehr vielen klugen Menschen schon viel über diesen Entwurf gesagt worden. Es ist ein sehr schlanker Entwurf. Er ist nur 56 Seiten lang und ich glaube, lassen Sie uns nicht in alle Details reingehen. Wir machen eine kleine, schnelle Frage – Antwort - Runde. Ich werfe ein Stichwort, sie sagen in zwei, drei Sätzen: Finde ich super, neutral, oder finde ich überhaupt nicht gut. Und mit kurzer Begründung warum:

Erster Punkt: Das Sondervotum, der dissenting vote erhält jetzt Einzug in die deutsche ZPO. Er wird nach dem Entwurf im Moment nicht offizieller Teil des Schiedsspruch, aber wird von dem Schiedsrichter unterschrieben und dem Schiedsspruch auch offiziell beigefügt. Super, neutral, brauchen wir nicht? Wie sehen Sie es?

Legal Process

MW – Neutral! Brauchen wir nicht“ habe ich nicht gesagt, weil das Diktum des OLG Frankfurt in der Tat für Unsicherheit im Markt gesorgt hat. War es jetzt unbedingt notwendig? Wäre es ohne dieses Diktum unbedingt notwendig gewesen? Sicherlich nicht, deswegen neutral.

MS – Dankeschön. Wir kommen zu einem weiteren Punkt. Wir sind im Schiedsverfahrensrecht jetzt bald wahrscheinlich weiter als im Thema der Organspende. Wir bekommen eine Widerspruchslösung: Wenn das Schiedsgericht vorhat, den Schiedsspruch zu veröffentlichen und es das den Parteien mitteilt, dann gilt die Zustimmung, wenn auch hierauf hingewiesen wurde – Juristen geben sich selbst Regeln – als erteilt, wenn die Parteien nicht innerhalb von einem Monat widersprochen haben. Und dann darf der anonymisierte und pseudonymisierte Schiedsspruch veröffentlicht werden. Was sagen Sie?

MW – Also, die Vertreter der Unternehmen, mit denen ich darüber gesprochen habe, die beklagen das. Und zwar aus zweierlei. Zum einen: Es kann immer mal passieren, dass es durch die Lappen geht. Man widerspricht nicht innerhalb der Fristenregelung, und dann ist der Schiedsspruch veröffentlichungsfähig oder veröffentlichbar. Ob das eine echte Sorge ist und ob nicht doch gegebenenfalls das Schiedsgericht davon absieht, wenn man sagt, sechs Wochen später oder acht Wochen später, Nein, lieber doch nicht. Das will ich nicht in Abrede stellen. Aber das ist eine Sorge, mit der die Unternehmensvertreter, mit denen ich gesprochen habe, leben müssen gerade.

MS – Da wäre jetzt mein spontaner Gedanke. Das ist eine Frist, an die Rechtsfolgen geknüpft sind. Das ist doch eigentlich was, was ich in mein anwaltliches Fristenmanagement mit aufnehmen und den Mandanten darauf hinweisen muss oder so, dass das eigentlich gar kein Thema des Mandanten sein sollte, sondern genauso wie die Frist zur Berufungseinlegung oder zur Einlegung eines Nichtigkeitsverfahrens, müsste ich doch eigentlich dann auch diesen Widerspruch mir als Frist notieren und den Mandanten drauf hinweisen.

MW – Ja, meine Tochter würde jetzt sagen: „True that“. Aber ist halt trotzdem eine Sorge.

MS – Ja, und die muss man ernst nehmen. Auf jeden Fall.

Nächster Punkt: Es wird noch englischer. Anerkennung und Vollstreckung, wenn es einen Commercial Court an dem jeweiligen OLG gibt, kann jetzt in Zukunft vollständig in englischer Sprache erfolgen. Und das selbst am BGH, wenn der das dann selber auch möchte. Tatsächlich eine der Zulassungsvoraussetzungen dafür, dass es am BGH passieren kann vor dem Senat ist, dass der Senat das selber möchte.

Das ist ein ganz schöner Fortschritt im deutschen Verfahrensrecht, glaube ich. Ich frage mich: Macht das jetzt Deutschland tatsächlich zum ernsthaften Konkurrenten, zum Schiedsstandort London?

MW – Naja, also ich glaube nicht, dass man nach Deutschland geht und dort Schiedsverfahren führt, weil man sagt, wenn es dann zur Aufhebung oder zur Exequatur kommt, dann werden wir auf Englisch verhandeln können. Aber es nutzt gekonnt die Möglichkeiten, die die Commercial Courts bieten, nämlich in englischer Sprache zu verhandeln, in einem Rechtsgebiet, das eben mehr als vielleicht andere international geprägt ist. Insofern, ohne jetzt mich zur Idee der Commercial Courts als solchen zu äußern, aber wenn wir sie schon haben, dann sollten wir sie auch einbinden in die, wenn Sie so wollen, Kollateralverfahren des internationalen Schiedsrechts.

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MS – Ja, vielen Dank. Ein weiterer Punkt, den ich persönlich ehrlich gesagt hochgradig kritisch sehe. „Handschlag: Let’s Arbitrate! Formfreie Schiedsvereinbarung. Ich persönlich auch als Prozessfinanzierer, der am Front-End eine Risikoanalyse macht, sehe eigentlich nur Gefahren und sehe Potenziale, dass ich überhaupt gar kein Risk Assessment mehr machen könnte, weil im Prinzip in jedem Verfahren, das ich jetzt in einem staatlichen Gericht anhängig mache, ich den „Schiedstorpedo“ schmeißen kann und sagen kann: „Halt, wir haben eine Schiedsvereinbarung und dafür habe ich drei Zeugen.“ Insofern ja, Sie hören schon so ganz in den Details durch, dass ich nicht ganz so begeistert bin. Wie sehen Sie es?

MW – Ja, das ist, wenn Sie mir erlauben, das zu sagen, so ein bisschen mein Leib- und Magenthema. Und in der Tat werden Sie von mir kein Widerspruch gegenüber Ihrer Meinung hören. Es ist ein Vollstreckungsproblem, international. Es ist ein. Es ist ein, wenn Sie so wollen, Sachverhalts- und Aufklärungsproblem. Es ist revisibel, nicht nur im Schiedsverfahren selbst, sondern auch auch im Aufhebungsverfahren und in der Exequatur. Die Unternehmen selbst sagen, sie brauchen es überhaupt nicht. Im Gegenteil, sie haben ihre verschiedenen Policies und Eskalationsmodelle darauf ausgerichtet, dass es zu schriftlichen Vereinbarungen kommt, weil nur das auch die Kontrollfähigkeit der Vereinbarung ermöglicht. Und hier will der Gesetzgeber etwas ändern, wofür es keine gefühlte praktische Notwendigkeit gibt. Und wenn man dann noch sagt: Ja gut, aber wenn doch sowieso alle schriftlich eine Vereinbarung abschließen, dann haben wir doch gar kein Problem. Doch, haben wir, weil ja immer noch jemand sagen könnte: Diese beiden mögen zwar privatschriftlich eine Vereinbarung getroffen haben, aber jener Dritter, der war mündlich mit einbezogen. Dann leisten wir einer Group of Companies Doktrin Vorschub und auch das kann nicht

MS – Das ist aber, glaube ich, auch tatsächlich die ganz, ganz vorherrschende Meinung von allen Praktikern, mit denen ich mich in den letzten Wochen und auch schon seit dem Eckpunktepapier unterhalten habe. So richtig die praktische Notwendigkeit sieht kaum jemand und es sollte besser eigentlich wieder gestrichen werden auf dem und aus dem Entwurf. Warten wir mal ab.

Ja, wenn ich mir diese Punkte jetzt so ansehe: englische Sprache im deutschen Gericht, dissenting vote - Sind das jetzt diese berüchtigten amerikanischen Verhältnisse, vor denen im kollektiven Rechtsschutz alle waren? Man weiß es nicht.

Ich möchte abschließend noch über einen weiteren Punkt sprechen, und das ist Ihr kürzlicher, vielbeachteter Wechsel zu Gowling. Ein Name, der ja in der deutschen Kanzleilandschaft bisher nicht unbedingt jedem ein großer Begriff war. Das wollen Sie jetzt ändern und hier das Deutsche Departement Konfliktlösung aufbauen. Was ganz, ganz Ähnliches haben Sie vor zehn Jahren schon mal bei Herbert Smith Freehills mit sehr viel Erfolg gemacht. Zum Serial Gründer reicht es vielleicht noch nicht so ganz, aber mir scheint dann doch, als wenn sie irgendetwas wahnsinnig am Neuaufbau reizt. Ich kann da ganz persönlich sagen, ich habe da große Sympathie für, weil ich hier vor drei Jahren bei Deminor auch als erster Mensch in Deutschland on the ground angefangen bin mit der Aufgabe, Deminor im Markt jenseits der von uns bereits finanzierten Großverfahren bekannt zu machen und die lokale Praxis aufzubauen.

Aber für unsere Hörer, was ist es, das sie hier antreibt? Warum noch mal ganz von vorn? Was motiviert Sie da?

MW – Na ja, gut, also sich irgendwo es zu behaglich zu machen, sorgt für Stillstand. Und ich bin jetzt auch in einem Alter mittlerweile, wo ich darauf achtgeben muss, nicht zu still zu stehen, um nicht zu rosten. Ich meine, der Neuanfang reizt immer deswegen, weil man auch der neuen Umgebung noch mal eine Prägung verleihen kann. Aber ich tue das ja nicht alleine und ich baue das auch nicht alleine auf, sondern ich tue das mit ganz wunderbaren Partnerinnen und Partnern in Deutschland. Und wir tun das vor allen Dingen, wenn Sie so wollen, geführt und angetrieben durch dieselbe Vision. Und diese Vision, die ist letzten Endes gestiftet worden durch ein bestimmtes Individuum, nämlich den Daniel Perlzweig, der, wie Sie vielleicht wissen, jahrelang eine ganze Vielzahl von Managementfunktionen bei Bombardier innegehalten hat. Und der Daniel Perlzweig hat versucht oder versucht und führt das auch durch, eine Kanzlei zu aufzubauen, die wie die den Blick auf genau das richtet, was Mandanten wollen und suchen und die Persönlichkeiten zu finden, die Mandanten wollen und suchen. Und als jemand mit 20 Jahre General Counsel Erfahrung, glaube ich, kann er das besonders gut. Und mich freut, gemeinsam mit meinen Partnerinnen und Partnern einer von denen zu sein, die er für diesen Zweck angesprochen hat.

MS – Ganz herzlichen Dank, Herr Wittinghofer. Wir sind auch am Ende unseres Gesprächs angekommen. Vielen, vielen Dank für Ihre Gedanken und für dieses interessante Gespräch. Abschließende Frage Haben wir es geschafft, aus Ihrer Sicht ein bisschen Fun in Fundings reinzukriegen?

MW – Ja, war vorher ja schon drin, fand ich aber jetzt allemal noch viel mehr. Ganz lieben Dank, Herr Stübinger.

MS – Super, liebe Hörerinnen und Hörer, jetzt sind Sie gefragt. Was meinen Sie: Zum Suchen nach Prozessfinanzierung, zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrenrechts oder zum Drang nach Neuaufbau und Gründung?

Diskutieren Sie gern mit uns in den Kommentaren. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.

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Litigation Funding Podcast-Serie - Nächste Schritte und weitere Informationen:

Vielen Dank für Ihr Interesse an Deminor's Litigation Funding Podcast-Serie, in der wir aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragestellungen im Bereich Konfliktlösung und Prozessfinanzierung mit Experten diskutieren.

Halten Sie Ausschau nach unseren kommenden Interviews, in denen Dr. Malte Stübinger, General Counsel Germany, mit weiteren Experten über das Thema Litigation Funding sprechen wird.

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Dr. Malte Stübinger - Deminor, General Counsel Deutschland und Global Practice Lead für Consumer Claims

Dr. Mathias Wittinghofer - Partner bei Gowling WLG

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Deminor

Written on March 8, 2024 by

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